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Forum "Politik/Wirtschaft" - nicht rechtzeitig zahlung
nicht rechtzeitig zahlung < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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nicht rechtzeitig zahlung: aufgabe
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 17:43 Fr 17.03.2006
Autor: hiphopergirlnrwno2

hallo!!!
kann mir mal bitte einer dringend weiter helfen und zwar habe ich ein problem  
mit diesen thema hier:

NICHT RECHTZEITIG ZAHLUNG (ZAHLUNGSVERZUG):

1) Beschreiben sie den Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens!!!

ich hoffe sehr das mir einer hier mit diesen thema weiter helfen kann weil sonst weiß ich echt nicht weiter!!

danke schonmal

lg sarah

        
Bezug
nicht rechtzeitig zahlung: Mahnverfahren
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 18:52 Fr 17.03.2006
Autor: Josef

Hallo Sarah,


>  
> NICHT RECHTZEITIG ZAHLUNG (ZAHLUNGSVERZUG):
>  
> 1) Beschreiben sie den Ablauf des gerichtlichen
> Mahnverfahrens!!!
>  


Das Mahnverfahren ist ein vereinfachtes (beschleunigtes) Verfahren, um dem Gläubiger schnell, vor allem ohne mündliche Verhandlung, und billig einen Vollstreckungstitel zu verschaffen. Es beginnt mit dem Antrag des Gläubigers beim dafür zuständigen Amtsgericht auf Erlass eines Mahnbescheids gegen den Schuldner, sofern  der Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme geht. In dem vom Gericht erlassenen Mahnbescheid wird dem Antragsgegner aufgegeben, die Schuld zu zahlen.
Ein Kunde ist automatisch in Zahlungsverzug, wenn er die Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen beglichen hat. Danach fallen Verzugszinsen an, die 5 % über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank liegen, und es kann sofort vollstreckt werden.  Vorher ist die Einleitung der Zwangsvollstreckung (Pfändung) zu beantragen. Der Kunde als Zahlungsschuldner kann gegen den Vollstreckungsbescheid Widerspruch beim Amtsgericht einlegen.


Alles über []Mahnverfahren


Viele Grüße
Josef

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