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Forum "Jura" - nennung des Gesetzes
nennung des Gesetzes < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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nennung des Gesetzes: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 19:23 Mi 19.01.2011
Autor: domerich

wenn in einem Text der gleiche Paragraph immer wieder auftaucht, reicht es wenn ich dann pro Abschnitt z.b. § XBYa BGB nenne und dann nur noch von § XYZa spreche?

in einer Klausur war es mal zulässig, wie ist es aber in einem wissenschaftl. text?

danke

        
Bezug
nennung des Gesetzes: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 20:27 Mi 19.01.2011
Autor: reverend

Hallo Dominik,

die Regel lautet: Eindeutigkeit und Verständlichkeit.

Wenn Du in einem Abschnitt z.B. nur über diesen einen Paragraphen schreibst, brauchst Du nicht jedesmal das Gesetzeswerk mitzubenennen. Wenn Du zwei oder drei unterschiedliche Paragraphen des gleichen Gesetzes heranziehst, auch nicht. Wenn du zwei Paragraphen aus unterschiedlichen Gesetzen erörterst, ist es besser, nicht die Paragraphenzahl zu verwenden, sondern die Gesetzesbezeichnung.

Sobald es mehr Gesetze oder mehr Paragraphen werden, ist es meist besser, jedesmal die vollständige Zitation, ggf. sogar incl. Absatz und Satz zu verwenden.

Und ansonsten hat da jeder Prof. seine ganz eigenen und meist wohlbegründeten Ein- und Ansichten...

Grüße
reverend


Bezug
                
Bezug
nennung des Gesetzes: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 19:01 Do 20.01.2011
Autor: domerich

danke für die antwort.

Bezug
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