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Forum "Geschichte" - Verordnung des Kölner Rats
Verordnung des Kölner Rats < Geschichte < Geisteswiss. < Vorhilfe
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Verordnung des Kölner Rats: Korrektur
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 11:36 Mi 27.04.2011
Autor: Einstein_1977

Aufgabe
Worauf zielte die Verordnung des Rates der Stadt Köln?

Hallo,

kann sich bitte jemand mal meine Lösungen anschauen und evtl. Hilfe zur Verbesserung geben.

Im Voraus vielen lieben Dank an alle.

Text: Verordnung des Kölner Rats vom 4. Juli 1404
„Juden und Jüdinnen, jung und alt, die in Köln wohnen und als Fremde hereinkommen, sollen solche Kleidung tragen, dass man sie als Juden erkennen kann:

1. Sie sollen an ihren Überröcken und Röcken Ärmel tragen, die nicht weiter als eine halbe Elle sind.

2. Die Kragen an den Röcken und Überwürfen dürfen nicht mehr als einen Finger breit sein.

3. Pelzwerk darf an den oberen und unteren Enden der Kleider nicht zu sehen sein.

4. Geschnürte Kleider dürfen sie nur an den Armen tragen.

5. Die Aufschläge an den Ärmeln von Männer- und Frauenkleidern dürfen nicht länger sein als die Vorderseite der Hand.

6. Die Mäntel müssen Fransen haben und mindestens bis zu den Waden reichen.

7. Die Überwürfe dürfen nicht an beiden Seiten offen sein; sie müssen bis auf eine Handbreite zur Erde reichen.

8. Die Kapuzen eines jeden Mannes über 13 Jahre müssen mindestens eine Elle lang sein, die Schulterkragen anderthalb Ellen lang und nicht breiter als ein halbes Viertel.

9. Sie sollen keine Seidenschuhe weder im Haus noch draußen tragen.

10. Oberhalb des Ohrläppchens dürfen sie sich nicht scheren lassen, es sei denn, es ließe sich einer den Kopf kahl scheren.

11. Kein Kind über drei Jahre darf geschlitzte oder gerippte Kleider tragen.

12. Ein jüdisches Mädchen darf nur ein Haarband unter sechs Gulden Wert und unter zwei Fingern Breite tragen.

13. An Werktagen dürfen jüdische Frauen Ringe von höchstens drei Gulden Wert tragen, und zwar an jeder Hand nur einen.

14. Sie dürfen an Werktagen auch keine vergoldeten Gürtel anlegen, die überdies nicht breiter als zwei Finger sein dürfen.

15. An ihren Feiertagen dürfen sie Gürtel bis zum Wert von zwei Mark Silber tragen, und ebenso dürfen dann die Frauen zwei Ringe bis zu sechs Gulden Wert haben.“


Meine Lösung:
Die Verordnung des Rates der Stadt Köln zielte darauf ab, dass man die Juden jeden Geschlechts und Alters sofort erkannte. Man schrieb den Juden vor, wie sie sich zu kleiden und wie sie auszusehen hatten. Zum Beispiel wurde festgelegt wie lang die Kleider sein sollten, wie der Haarschnitt auszusehen hatte, wann und wie viel Schmuck die Frauen tragen durften und was sie nicht tragen durften.


Vielen Dank noch mal. Gruß Einstein


        
Bezug
Verordnung des Kölner Rats: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 15:04 Mi 27.04.2011
Autor: reverend

Hallo Einstein,

Deine Zusammenfassung ist völlig korrekt, aber ein bisschen kurz.

Du findest []hier ein bisschen mehr dazu, und eine geschichtliche Einordnung in die kurze Zeit im 14.+15. Jh., in der Juden in Köln wohnen durften, findest Du z.B. []hier.

Auf die Verordnung von 1404 wird auch gegen Ende []dieses Abschnitts in der Wikipedia Bezug genommen.

Einen guten Gesamteindruck der Zeit, die geprägt war von Judenverfolgungen, findest Du []hier im Abschnitt "Ab 1200 n.Chr.".

Grüße
reverend


Bezug
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