Rechtsstellung v.Sklaven i.Röm < Jura < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 22:44 So 08.05.2011 | Autor: | Eisfisch |
Rechtsstellung von Sklaven im Römischen Reich (und den USA)
In Latein haben wir den Fall übersetzt, wo ein fehlgespielter Ball in ein Frisörladen gegen die Hand des Barbiers prallte und dieser dadurch mit seinem Rasiermesser die Kehle des gerade rasiert werdenden Sklaven (servus) durchschnitt; Sklave tot, Diskussion (im lateinischen Text): Mord oder Unfall?
Unsere Diskussion: Welche Rechtsstellung hatte ein Sklave, war er (sie, es) Mensch oder Sache/Ding des Eigentümers? War es dann ggf. "nur" Sachbeschädigung mit evtl. resultierendem Schadensersatz? Oder hat sich die rechtl.Stellung der Sklaven im Laufe der Zeit im röm. Reich geändert, wie?
Und vielleicht auch noch: wie war die entspr. Stellung in den USA für Sklaven? (also als Sklavenhaltung legal war)
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