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Forum "Politik/Wirtschaft" - Rechtsformen von Unternehmen
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Rechtsformen von Unternehmen: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 10:11 Di 05.04.2011
Autor: Natalia

Hallo zusammen,

ich bin gerade bei den Rechtsformen von Unternehmen gelandet und habe dazu ein paar Fragen. In meinem Übungsbuch sind Aufgaben und Lösungen angeben leider kann ich die Lösungen bei den angegebenen Fragen nicht nachvollziehen und bitte euch deshalb um Hilfe.

Diese Gesellschafter werden mit Ihrem Namen und dem Betrag ihrer Einlage in das Handelsregister A eingetragen.

Also Lösung ist angeben die Kommanditisten der KG.

Werden die Komplementäre nicht in s Handelsregister mit eingetragen oder liegt das nur daran, dass der Betrag der Einlage mit aufgeführt wird?


In dem beschlussfassenden Organ gewähren je 1,00 EUR Geschäftsanteil eine Stimme.

Antwort: GmbH

Warum trifft diese Aussage nicht auf die AG zu?


Der Gesellschafteranteil eines Gesellschafters bei diesem Unternehmen ist die Stammeinlage.

Antwort: GmbH

Kommt die AG nicht in Frage, weil man bei Ihr von dem Grundkapital spricht??

Vielen Dank Natalia


        
Bezug
Rechtsformen von Unternehmen: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 12:04 Di 05.04.2011
Autor: Josef

Hallo Natalia,


> Diese Gesellschafter werden mit Ihrem Namen und dem Betrag
> ihrer Einlage in das Handelsregister A eingetragen.
>  
> Also Lösung ist angeben die Kommanditisten der KG.
>  
> Werden die Komplementäre nicht in s Handelsregister mit
> eingetragen oder liegt das nur daran, dass der Betrag der
> Einlage mit aufgeführt wird?
>


§ 106 HGB

(1) Die Gesellschaft ist bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
(2) Die Anmeldung hat zu enthalten:

1.
    den Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnort jedes Gesellschafters;
2.
    die Firma der Gesellschaft, den Ort, an dem sie ihren Sitz hat, und die inländische Geschäftsanschrift;
3.
    (weggefallen)
4.
    die Vertretungsmacht der Gesellschafter.



§ 162 HGB

(1) Die Anmeldung der Gesellschaft hat außer den in § 106 Abs. 2 vorgesehenen Angaben die Bezeichnung der Kommanditisten und den Betrag der Einlage eines jeden von ihnen zu enthalten. Ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts Kommanditist, so sind auch deren Gesellschafter entsprechend § 106 Abs. 2 und spätere Änderungen in der Zusammensetzung der Gesellschafter zur Eintragung anzumelden.





>  
>
> Der Gesellschafteranteil eines Gesellschafters bei diesem
> Unternehmen ist die Stammeinlage.
>  
> Antwort: GmbH
>  
> Kommt die AG nicht in Frage, weil man bei Ihr von dem
> Grundkapital spricht??
>  

[ok]



Viele Grüße
Josef

Bezug
        
Bezug
Rechtsformen von Unternehmen: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 12:36 Di 05.04.2011
Autor: Josef

Hallo Natalia,


>
> In dem beschlussfassenden Organ gewähren je 1,00 EUR
> Geschäftsanteil eine Stimme.
>  
> Antwort: GmbH
>  
> Warum trifft diese Aussage nicht auf die AG zu?
>  

"In AG wird das Stimmrecht nach Aktiennennbeträgen, bei Stückaktien nach deren Zahl ausgeübt (§ 134 Aktiengesetz)."



Quelle: Der Brockhaus, (c) wissenmedia GmbH, 2010


Viele Grüße
Josef

Bezug
                
Bezug
Rechtsformen von Unternehmen: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 14:56 Mi 06.04.2011
Autor: Natalia

Vielen Dank für die Antworten!

Für diese Gesellschaft ist EIN Aufsichtsrat zwingend nur bei mehr als 500 Arbeitnehmern vorgeschrieben.

Antwort laut Buch: GmbH

Gilt die o. g. Aussage auch für eine andere Rechtsform der Unternehmung?

LG Natalia


Bezug
                        
Bezug
Rechtsformen von Unternehmen: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 15:16 Mi 06.04.2011
Autor: Josef

Hallo Natalia,


>
> Für diese Gesellschaft ist EIN Aufsichtsrat zwingend nur
> bei mehr als 500 Arbeitnehmern vorgeschrieben.
>  
> Antwort laut Buch: GmbH
>  
> Gilt die o. g. Aussage auch für eine andere Rechtsform der
> Unternehmung?
>  

Nein, nach folgender Aussage:

"Der Aufsichtsrat ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Organ der AG, der KGaA und der Genossenschaft, ab 500 Beschäftigten auch der GmbH."

Quelle: Betriebswirtschaft; Lexikon für Studium und Praxis, rowohlts enzyklopädie


Viele Grüße
Josef

Bezug
                        
Bezug
Rechtsformen von Unternehmen: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 15:26 Mi 06.04.2011
Autor: mmhkt

Guten Tag,
zur Ergänzung ein Hinweis auf den Wikipedia-Artikel []"Aufsichtsrat", Unterpunkt "Gesetzliche Regelungen in Deutschland".

Schönen Gruß
mmhkt



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