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Forum "Medizin" - Krankheitsbegriff
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Krankheitsbegriff: Frage (überfällig)
Status: (Frage) überfällig Status 
Datum: 18:09 Sa 06.11.2010
Autor: kleine_Frau

Aufgabe
"Was ist Krankheit?"

Hallo,

ich studiere Sozialpädagogik. In einer Hausarbeit für ein Psychiatrie-Seminar soll ich beantworten, was Geisteskrankheiten sind.
Mein erster Arbeitsschritt ist zu beschreiben, was Krankheit ist.

Ich habe bisher folgendes dazu geschrieben:
Bevor ich im speziellen auf Geisteskrankheiten eingehe, möchte ich vorab im Allgemeinen klären, was „Krankheit“ ist.
Der Begriff der „Krankheit“ kann nicht eindeutig definiert werden. Es gibt nicht den Krankheitsbegriff, sondern vielmehr Krankheitsbegriffe. Im Folgenden möchte ich den medizinischen und den sozialrechtlichen Krankheitsbegriff darstellen.

In der Medizin wird Krankheit definiert, indem die zentralen Merkmale eines Lebewesens negiert werden. Die Merkmale eines Lebewesens sind:
- die Fähigkeit zur Reproduktion
- Besitz eines eigenen Stoffwechsels
Demnach wird Krankheit definiert als Zustand, in dem die Fähigkeit zur Reproduktion oder die Aufrechterhaltung des Stoffwechsels mit hoher Wahrscheinlichkeit gestört ist.

Im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz wird Krankheit als „ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand ist, der die Krankenbehandlung notwendig macht.“ (§120 Abs. 1 ASVG). Krankheit wird also als ein Zustand beschrieben, der von einer Regel d.h. einer Norm abweicht: der „Gesundheit“.


In Wikipedia steht, dass sich der medizinische und der sozialrechtliche Krankheitsbegriff nicht decken: http://de.wikipedia.org/wiki/Krankheit
Aber wo decken sie sich nicht? Beide gehen davon aus, dass ein bisheriger Zustand nicht mehr da ist.

Über Meinungen und Tips würde ich mich sehr freuen.

LG Claudy

        
Bezug
Krankheitsbegriff: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 18:27 Sa 06.11.2010
Autor: Josef

Hallo,



> "Was ist Krankheit?"


"Krankheit, Zustand, in dem die normalen Vorgänge des menschlichen Organismus beeinträchtigt sind. Alle Krankheiten gehen mit einem Zusammenbruch der natürlichen Abwehrsysteme oder der Regelungsmechanismen des Körpers einher. Fast immer offenbart sich eine Krankheit durch eine Beeinträchtigung bestimmter physiologischer oder geistiger Prozesse."

Microsoft ® Encarta ® Enzyklopädie 2005 ©  1993-2004 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.




"Störungen im Ablauf der normalen Lebensvorgänge in Organen und Organsystemen durch einen Reiz, der zu einer von der Norm abweichenden vorübergehenden Beeinträchtigung der physischen Funktionen und/oder der psychischen Befindlichkeit, gegebenenfalls auch zu wahrnehmbaren körperlichen Veränderungen, im Extremfall zum Tod führt; auch Bezeichnung für die Gesamtheit der Reaktionen des Körpers auf diesen Reiz. Charakteristisch dabei ist das Nebeneinander von schädigenden Wirkungen und schützenden Abwehrprozessen. Auch bei scheinbar isolierten abnormen Organreaktionen ist der gesamte Organismus beteiligt. Die Ursachen und Entstehungsmechanismen einer Krankheit sind vielschichtig. Neben angeborenen Fehlbildungen und erblichen Defekten, äußeren Noxen (Viren, Bakterien, Parasiten, Gifte) und Gewalteinwirkungen (elektrischer Strom, Strahlung, Temperatur, mechanische Kräfte) können auch soziale Gegebenheiten (Konfliktsituationen) zu organischen oder funktionellen Krankheiten führen."

© Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim 2001




Bezug
        
Bezug
Krankheitsbegriff: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 18:27 Sa 06.11.2010
Autor: leduart

Hallo
der Unterschied liegt wohl in " der die Krankenbehandlung notwendig macht"
Haarausfall im Alter z. Bsp  ist doch wohl gestörter Stoffwechsel, aber keine Krankheit im Sinn der Krankenkasse.Manche Allergien sind Krankheiten im Sinn der Medizin, machen aber keine Behandlung notwendig. usw.
Gruss leduart
.

Bezug
        
Bezug
Krankheitsbegriff: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 19:37 Sa 06.11.2010
Autor: Josef

Hallo,

> "Was ist Krankheit?"


"Krankheit, lat. morbus, Störungen der Gesundheit, d.h. des Zustands vollkommenen körpel., seel. und sozialen Wohlbefindens ( nach Formulierung der Weltgesundheitsorganisation), die je nach Form und Ausmaß der K. einen unterschiedl. Beeinträchtigungsgrad bis hin zur Bedrohung des Lebens oder im Extremfall zu dessen Aufhebung (Tod) erreichen könne. Krankheit ist demnach ein an Leben gebundener Zustand, ein Leben unter veränderten, von der Norm abweichenden Bedingungen.

Bei der Abgrenzung des Kranken vom Gesunden ist eine bestimmte, aus einer Vielzahl von Beobachtungen mit Hilfe statist.  Methoden gewonne Schwankungsbreite zu berücksichtigen, innerhalb derer der Betreffende noch als normal, d.h. als gesund angesehen wird."

Quelle: Der Gesundheits-Brockhaus



Bezug
                
Bezug
Krankheitsbegriff: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 14:04 So 07.11.2010
Autor: kleine_Frau

Kann man diese Quellen online einsehen?

Bezug
                        
Bezug
Krankheitsbegriff: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 14:16 So 07.11.2010
Autor: Josef

Hallo

> Kann man diese Quellen online einsehen?

Leider nein, so viel ich weiß!

Der Gesundheits-Brockhaus; 3. Auflage; F.A. Brockhaus - Wiesbaden; ISBN 3-7653-0358-5



Bezug
        
Bezug
Krankheitsbegriff: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 14:34 So 07.11.2010
Autor: kleine_Frau

Ist das, was ich bisher geschrieben habe denn ok?

> Der Begriff der „Krankheit“ kann nicht eindeutig
> definiert werden. Es gibt nicht den Krankheitsbegriff,
> sondern vielmehr Krankheitsbegriffe. Im Folgenden möchte
> ich den medizinischen und den sozialrechtlichen
> Krankheitsbegriff darstellen.
>
> In der Medizin wird Krankheit definiert, indem die
> zentralen Merkmale eines Lebewesens negiert werden. Die
> Merkmale eines Lebewesens sind:
> - die Fähigkeit zur Reproduktion
> - Besitz eines eigenen Stoffwechsels
> Demnach wird Krankheit definiert als Zustand, in dem die
> Fähigkeit zur Reproduktion oder die Aufrechterhaltung des
> Stoffwechsels mit hoher Wahrscheinlichkeit gestört ist.
>
> Im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz wird Krankheit als
> „ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand ist, der
> die Krankenbehandlung notwendig macht.“ (§120 Abs. 1
> ASVG). Krankheit wird also als ein Zustand beschrieben, der
> von einer Regel d.h. einer Norm abweicht: der
> „Gesundheit“.

Bezug
                
Bezug
Krankheitsbegriff: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 14:55 So 07.11.2010
Autor: dennis2

Ich kann nicht beurteilen, ob Dein Ansatz inhaltlich gut und fundiert ist, da ich hierzu keinerlei Fachwissen besitze.
Mir gefällt aber rein intuitiv die Idee, den Krankheitsbegriff in eine rein medizinische und eine nicht-bzw. weniger-medizinische Definition zu unterteilen.
Auf der einen Seite steht eben die "medizinische" Krankheit, auf der anderen Seite hingegen beispielsweise "volkswirtschaftliche" Krankheit. Beide Sichtweisen vereint die Idee, dass atypische Zustände herrschen, dass Dinge nicht so funktionieren, wie sie es i.A. oder nach Konstitution, Konvention usw. üblicherweise tun.

Gerade, weil Du später über Geisteskrankheiten schreibst, finde ich diesen Ansatz gut. Geisteskrankheiten wurzeln ja sozusagen in beiden Bereichen, d.h. sie können zum Beispiel rein neurologische Ursachen haben, sie können aber auch gesellschaftlich usw. bedingt sein.
Hier könntest Du dann Deine Aufteilung rechtfertigen und wieder zusammen führen, was Du zu Beginn aufgeteilt hast.


Dennis



Bezug
                
Bezug
Krankheitsbegriff: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 15:20 So 07.11.2010
Autor: Josef

Hallo,

> Ist das, was ich bisher geschrieben habe denn ok?
>  


> Im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz wird Krankheit als
> „ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand ist, der
> die Krankenbehandlung notwendig macht.“ (§120 Abs. 1
> ASVG). Krankheit wird also als ein Zustand beschrieben, der
> von einer Regel d.h. einer Norm abweicht: der
> „Gesundheit“.


[ok]



Bezug
        
Bezug
Krankheitsbegriff: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 15:58 So 07.11.2010
Autor: Josef

Hallo,

"Was ist Krankheit?"

"1. Störung der Lebensvorgänge in Organen oder im gesamten Organismus mit der Folge von subjektiv empfundenen bzw. objektiv feststellbaren körperl., geistigen bzw. seelischen Veränderungen;

2. in der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts der Zustand von Regelwidrigkeiten im ablauf der Lebensvorgänge, der Krankenpflege u. Ther. erfordert u. aus dem eine berufsspezif. erhebl. Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit resultiert."


Quelle: Medizinisches Wörterbuch; Pschyrembel; Klinisches Wörterbuch; 257. Auflage; ISBN 3-933203-04-X




Bezug
        
Bezug
Krankheitsbegriff: Fälligkeit abgelaufen
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 18:22 Di 09.11.2010
Autor: matux

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