Kaufmannseigenschaften < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 14:34 So 20.03.2011 | Autor: | doopey |
Ich soll zu den folgenden Aussagen Stellung nehmen und die Ziffer
1 eintragen, wenn es sich um eine richtige Aussage handelt
und
eine 9 eintragen, wenn es eine falsche Aussage ist.
a) Kleingewerbebetreibende können eine OHG gründen. Sie sind dann Kannkaufleute -->1
b) Land- und Forstwirte können, sofern ihr Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, den Kaufmannsstatus wählen. Sie sind dann Kannkaufleute --> 1
c) Ein im Handelsregister eingetragender Kleingewerbbetreibender hat ein Lösungsantragsrecht. --> 1
d) Freiberufler haben die Möglichkeit, nach dem HGB zu optieren und durch die Handelsregistereintragung vollwertiger Kaufmann zu werden. --> 9
e) Das HGB unterscheidet u. a. Muss- und Sollkaufmann, Minder- und Vollkaufmann. -->9
f) Kaufmann ist jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt. Handelsgewerbe ist dabei jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. --> 1
Vielen Dank für die Korrektur!
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(Antwort) fertig | Datum: | 18:00 So 20.03.2011 | Autor: | Josef |
Hallo doopey,
> Ich soll zu den folgenden Aussagen Stellung nehmen und die
> Ziffer
>
> 1 eintragen, wenn es sich um eine richtige Aussage handelt
> und
> eine 9 eintragen, wenn es eine falsche Aussage ist.
>
> a) Kleingewerbebetreibende können eine OHG gründen. Sie
> sind dann Kannkaufleute -->1
>
"Der eingetragene Kleingewerbebetreibende (=Kannkaufmann) kann auch eine OHG gründen.
Die OHG ist ihrem Namen entsprechend eine (Personen-) Handelsgesellschaft. Daher ist die OHG gem. § 6 HGB immer Kaufmann." [1]
> b) Land- und Forstwirte können, sofern ihr Unternehmen
> nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise
> eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, den
> Kaufmannsstatus wählen. Sie sind dann Kannkaufleute --> 1
>
> c) Ein im Handelsregister eingetragender
> Kleingewerbbetreibender hat ein Lösungsantragsrecht. -->
> 1
>
Weiß ich nicht.
> d) Freiberufler haben die Möglichkeit, nach dem HGB zu
> optieren und durch die Handelsregistereintragung
> vollwertiger Kaufmann zu werden. --> 9
>
Da die Freiberufler kein Gewerbe ausüben , können sie keine Kaufleute sein.
> e) Das HGB unterscheidet u. a. Muss- und Sollkaufmann,
> Minder- und Vollkaufmann. -->9
>
"Das HGB als „Sonderrecht der Kaufleute“ verwendet durchgängig den Begriff des Kaufmanns." [1]
> f) Kaufmann ist jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt.
> Handelsgewerbe ist dabei jeder Gewerbebetrieb, es sei denn,
> dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in
> kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb
> nicht erfordert. --> 1
>
„Die Kaufmannseigenschaft ist gegeben
- durch den Betrieb eines Handelsgewerbes bei den sog. Istkaufleuten
- kraft konstitutiver Eintragung beiden sog. Kannkaufleuten
- kraft Rechtsform bei den sog. Formkaufleuten
- kraft Rechtscheins bei den sog. Fiktivkaufleuten" [1]
Quelle:[1] Handels- und Gesellschaftsrecht; efv Verlag; Achim
Viele Grüße
Josef
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