Abschreibungsbasis < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 22:51 Mi 12.11.2008 | Autor: | hasso |
Hallo,
eine frage noch am abend....
Stimmt dass, das Unternhemen die Vorsteuerberechtigt sind für eine Anlage die Abschreibungsbasis der Nettowert ist und Unternehmen die nicht Vorsteuerbrechtigt sind die Abschreibungsbasis der Brutto Betrag ist?
Das ganze beziegt sich auf einer Aufgabe:
Herr Classen kauft ein Auto Juli 2004 für 20.000 zzgl. 16 Ust
Brutto Betrag ist 23.200 , wobei 2706,7 linear für 7 Monate abgeschrieben werden.
Gruß hasso
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(Antwort) fertig | Datum: | 07:52 Do 13.11.2008 | Autor: | Josef |
Hallo hasso,
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> Stimmt dass, das Unternhemen die Vorsteuerberechtigt sind
> für eine Anlage die Abschreibungsbasis der Nettowert ist
> und Unternehmen die nicht Vorsteuerbrechtigt sind die
> Abschreibungsbasis der Brutto Betrag ist?
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für die Frage, ob gezahlte Umsatzsteuerbeträge zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören, ist zu unterscheiden:
Können diese Beträge bei der Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden, gehören sie nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Ist bei der Umsatzsteuer ein Vorsteuerabzug dagegen nicht möglich, sind sie den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des zugehörigen Wirtschaftsguts zuzurechnen.
Viele Grüße
Josef
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 19:10 Do 13.11.2008 | Autor: | hasso |
vielen dank Josef!!
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